Neulich sah ich ein zwei Jugendliche, wie sie in völliger Öffentlichkeit einen Joint gedreht haben und diesen auch, vor nicht gerade wenigen Leuten geraucht haben. Da ich gerne auf Dreistheit mit Dreistheit antworte, sprach ich die Jugendlichen an. Wie sich herausstellte rauchten sie kein Cannabis, Spice oder irgendeine andere illegale Droge sondern Sense, was anscheinend noch legal sein soll. Nach dem Konsum waren die beiden offensichtlich high, und das legal, was mich auf die Idee zu diesem Artikel brachte.
Nach weiterer Recherche hab ich entdeckt, dass es fast unzählbar viele Drogen gibt, die eigentlich gar keine Drogen sind. Sie nennen sich Reserch Chemicals. Diese Substanzen kann man einfach im Internet bestellen, wirken jedoch genau so wie die Illegalen. Ein Beispiel wäre DOB. Es wirkt sehr ähnlich wie LSD. Man bekommt es aber in riesigen Mengen zu Spottpreisen und kann es einfach auf der Homepage einiger Chemiekonzernen bestellen.
Doch was ist an diesen Substanzen so besonders, sodass der Bezug so einfach sein kann?
Wie der Name schon sagt sind es Research Chemicals. Das heißt, es sind Chemikalien die vor kurzer Zeit entdeckt wurde und von denen man nicht allzu gut weis, wie sie wirken. Vieler dieser Chemikalien wurden gerade mal, wenn überhaupt, erst an Labormäusen getestet.
Vorallem pulverförmige Substanzen werden dabei oft unterschätzt. Die Gefahr liegt nämlich an der schweren Berechenbarkeit dieser Stoffe. Die eine Chemikalie wirkt womöglich erst nach zwei Gramm des Reinstoffes, bei der Anderen ist die tödliche Dosis bereits 0,01 Gramm. Von außen kann man Beides nicht unterscheiden.
Wenn jemand aus eurem Bekanntenkreis also unbedingt vor hat, eine super tolle legale Droge auszuprobieren ratet ihm lieber eine weniger gefährliche, aber illegale Droge wie Mariuhana zu probieren oder noch besser, die Finger komplett davon lassen.

“In der Bundesrepublik Deutschland wurde DOB mit der ersten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (1. BtMÄndV)[3] vom 6. August 1984 (BGBl. 1984 I S. 1081) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel in Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BtMG[4] aufgenommen.” (Auszug aus “http://de.wikipedia.org/wiki/2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin”).
Es ist also nicht frei zu erwerben…
Sorry, ich hab “legal” zu verallgemeinert. In Deutschland ist der Stoff zwar im BtMG aufgenommen, aber damit ist Deutschland auch einer der wenigen Staaten. Wer das Risiko aufnehmen möchte, kann DOB immernoch auf russischen Pharmaseiten bestellen.
ihr seid alle schwul
drogen sind coool jepy ayej
Ist das eine Aussage, oder ein Wunsch?
Was auch immer es sein soll – du bist hier leider falsch gelandet. Tut uns leid, wir können dir nicht helfen.